02.08.2021 – Änderung der Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen ab dem 01.08.2021
Wir sind ab 01.08.2021 verpflichtet Ihre gesetzlichen Zuzahlungen (Eigenanteil) Ihres Rezepts an Ihrem 1. Termin einzuziehen. Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, haben wir Sie ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern. Erfolgt von Ihnen keine Zahlung bis zum Ende Ihrer Behandlungsserie hat die Krankenkasse gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung einzuziehen.
Zudem haben sich Ihre gesetzlichen Zuzahlungen ab dem 01.08.2021 geändert. Dadurch kann sich eine Nachzahlung Ihres bestehenden Rezepts ergeben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis!
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse.
Ihr Physio-Aktiv Team